AGB b.consult


Brinkmann Unternehmensberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Art des Beratungsvertrages und sein Umfang

Die von der Unternehmensberatung abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten; d. h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche Sachverhalte und Zusammenhänge. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Unternehmensberatung weder zugesagt noch erbracht.

 

§2 Schriftlichkeit der Aufträge und sein Inhalt

Die Beratungstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage schriftlich erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs, die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten.

 

§3 Ausführung der Beratungstätigkeit

Die Unternehmensberatung führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

 

§4 Honoraranspruch

  1. Die Unternehmensberatung hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
  2. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat die Unternehmensberatung gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
  3. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der Unternehmensberatung einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.
  4. Die Unternehmensberatung kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der Unternehmensberatung
    berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
  5. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit der Unternehmensberatung

 

§5 Unrichtigkeit und Fehler

  1. Die Unternehmensberatung ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Unternehmensberatung unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit / Fehler hierüber zu informieren.
  2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von der Unternehmensberatung zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der Unternehmensberatung.

 

§6 Haftung

  1. Die Unternehmensberatung und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen (siehe auch § 9).
  2. Die Unternehmensberatung haftet in Fällen fahrlässiger Pflichtverletzung bis zur Höhe des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschadens, maximal bis zu € 250.000; gleiches gilt für entsprechende Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Unternehmensberatung. Gegenüber Unternehmern haftet die Unternehmensberatung bei leichter Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

 

Hinweis: Aufgrund des Auftragsumfanges (§ 1 dieser AGB) bereitet die Unternehmensberatung lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber, so dass die Unternehmensberatung nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.

 

§7 Urheberrecht

  1. Die Unternehmensberatung behält an der gelieferten Leistung das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum der Unternehmensberatung, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam vorzunehmen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der Unternehmensberatung, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der Unternehmensberatung an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der Unternehmensberatung dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
  3. Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Unternehmensberatung zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Unternehmensberatung zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

 

§8 Verschwiegenheitspflicht

Die Unternehmensberatung ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

 

§9 Zusatzberater

Die Unternehmensberatung ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt die Unternehmensberatung auch keine Haftung für Arbeiten der o.g. Personen.

 

§ 10 Informationsweitergabe

Der Auftraggeber ist zur Zugänglichmachung aller zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen verpflichtet, nötigenfalls auch unaufgefordert. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf der Unternehmensberatung Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt.

 

§11 Terminabsage

Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine drei Wochentage vorher oder kurzfristiger ab, so hat die Unternehmensberatung Anspruch auf 70 % des Honorars für die ausgefallene Zeit.

 

§12 Benutzung von Telekommunikationsanlagen und neue Medien

Stellungnahmen gelten als nicht schriftlich, wenn sie auf elektronischem Wege, insbesondere durch Email, übertragen wurden. Aufgrund nicht auszuschließender Fehler bei der elektronischen Übertragung, haftet die Unternehmensberatung nicht für dadurch aufgetretene Schäden. Die Risikosphäre bei elektronischer Übertragung (Internet/Email) liegt beim Auftraggeber, insbesondere muss diesem klar sein, dass die Internetnutzung die Geheimhaltung nicht sichert. Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten (Telefon/Fax/Anrufbeantworter) kann eine sichere Übertragung von Informationen an die Unternehmensberatung nicht sicherstellen. Daher gelten solche Dokumente erst als zugegangen, wenn sie schriftlich eingegangen sind. Wichtige und kritische Informationen und Mitteilungen müssen daher auf dem Postweg der Unternehmensberatung zugesandt werden.

 

§13 Kündigung

  1. Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund oder fristgemäß, so hat die Unternehmensberatung Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt die Unternehmensberatung aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sie den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der freigesetzten Arbeitskraft erfolgt.
  2. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Unternehmensberatung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

§14 Rechtsanwendung und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmensberatung.

 

§15 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.

 

§16 Geltung der AGB

Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.